Kurz gesagt: Der Markt für Gelenkpräparate besteht aus zwei sehr verschiedenen Gruppen. Für mehrere der eingesetzten Heilpflanzen liegen Monographien europäischer Arzneimittelgremien vor – für Weidenrinde sogar in der Kategorie anerkannter medizinischer Wirksamkeit. Für Glucosamin als Ergänzungsfuttermittel gibt es nichts Vergleichbares; was es gibt, sind Zahlen zur Aufnahme im Pferd, und die fallen mit rund sechs bis neun Prozent ernüchternd aus. Dieser Artikel ordnet Herkunft, Aufnahme und Belegqualität der gängigen Zutaten ein – ohne Aussagen darüber, was ein Ergänzungsfuttermittel bewirkt.
Vorab, weil es hier besonders wichtig ist
Gelenkbeschwerden gehören in tierärztliche Abklärung. Lahmheit, Schwellung und Steifheit haben sehr verschiedene Ursachen, und die Behandlung richtet sich nach der Diagnose. Ein Ergänzungsfuttermittel ist kein Arzneimittel und darf auch nicht als solches dargestellt werden – wir machen deshalb in diesem Artikel keine Aussagen darüber, was ein Präparat bewirkt oder wobei es hilft. Es geht um Herstellung, Aufnahme und Belegqualität.
Auf einen Blick
- Für mehrere Heilpflanzen liegen bewertete Monographien vor. Weidenrinde ist beim Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel der EMA in der Kategorie well-established use geführt, Teufelskrallenwurzel als traditionelles pflanzliches Arzneimittel. Für Glucosamin als Ergänzungsfuttermittel existiert keine vergleichbare behördliche Bewertung.
- Diese Monographien betreffen Humanarzneimittel in definierter Dosierung und lassen sich nicht auf Ergänzungsfuttermittel für Pferde übertragen. Sie belegen, dass die Drogen geprüft und eingeordnet wurden – nicht mehr, aber auch nicht weniger.
- Zur Aufnahme gibt es beim Glucosamin Zahlen: rund 6 bis 9 Prozent orale Bioverfügbarkeit, am Pferd gemessen. Bei Chondroitin und oraler Hyaluronsäure liegt sie darunter.
- Die Evidenzlage zu Glucosamin beim Pferd ist schwach, und das ist publiziert. Schwache Evidenz heißt allerdings, dass eine Wirkung nicht gezeigt ist – nicht, dass sie widerlegt wäre.
- Bei Einzelstoff und pharmazeutischer Droge ist die Frage verschieden gestellt. Beim isolierten Molekül ist die Plasmakonzentration der Endpunkt; bei einem Vielstoffgemisch spielt auch die Umsetzung im Darm eine Rolle. Zahlen aus der Isolatforschung – etwa zu Curcumin – sind deshalb nicht auf die ganze Droge übertragbar.
- Anwendungstradition ist kein Wirksamkeitsnachweis – und ein Tierversuch mit extremen Dosen ist umgekehrt kein Gefahrenbeleg für den praktischen Gebrauch. Beides braucht Kontext: Dosis, Zubereitung, Applikationsweg.
- Vergleichbar am Etikett sind: deklarierte Mengen, botanische Präzision, Qualitätsspezifikation, Preis je Kilogramm Rohstoff und die Angabe zur ADMR-Relevanz.
Die Frage, die zu selten gestellt wird
Werbung für Gelenkpräparate arbeitet mit Mengenangaben: so und so viele Gramm Glucosamin pro Tagesdosis. Die interessantere Zahl steht nie daneben – nämlich, wie viel davon nach der Passage durch den Verdauungstrakt überhaupt im Blut ankommt.
Gemessene orale Bioverfügbarkeit
| Substanz | Orale Bioverfügbarkeit | Einordnung |
|---|---|---|
| Glucosamin | rund 6 bis 9 % (Pferd, gemessen) | Der weit überwiegende Teil wird vorher abgebaut |
| Chondroitin | gering, deutlich unter Glucosamin | Sehr großes Molekül |
| Hyaluronsäure oral | praktisch vernachlässigbar | Wird im Verdauungstrakt zerlegt |
| Kollagen | nicht als Kollagen | Aufnahme als Aminosäuren und kurzkettige Peptide |
Die Zahlen für Glucosamin stammen aus einer pharmakokinetischen Untersuchung an Pferden: mediane orale Bioverfügbarkeit von 9,4 Prozent für Glucosaminsulfat und 6,1 Prozent für Glucosaminhydrochlorid.
Warum diese Frage bei Einzelstoffen anders liegt als bei pharmazeutischen Drogen
Bei einem isolierten Einzelstoff ist die Sache eindeutig: Es gibt ein Molekül, es soll ein Zielgewebe erreichen, und die Plasmakonzentration dieses Moleküls ist der Endpunkt. Kommt wenig an, bleibt wenig übrig.
Bei einer pflanzlichen Droge ist die Frage anders gestellt, weil ein Vielstoffgemisch vorliegt und ein Teil der Umsetzung im Darm stattfindet. Für die Iridoide der Teufelskrallenwurzel etwa ist die Bildung stickstoffhaltiger Metabolite durch die menschliche Darmflora beschrieben – die Ausgangssubstanz ist dort also nicht der Endpunkt der Betrachtung.
Das ist keine Ausrede, sondern eine methodische Unterscheidung.
Glucosamin und Chondroitin
Glucosamin ist ein Aminozucker, Chondroitin ein Glykosaminoglykan der Knorpelmatrix. Die Überlegung dahinter ist eingängig: Man führe dem Körper Bausteine zu. Ganz so einfach funktioniert Stoffwechsel allerdings nicht – zugeführte Bausteine landen nicht zwangsläufig dort, wo man sie hätte.
Zur Herkunft
Glucosamin wird aus Chitin von Krebstierschalen gewonnen oder fermentativ hergestellt, etwa mit Aspergillus niger. Die fermentative Variante ist damit nicht tierischen Ursprungs – die pauschale Einordnung als „tierisches Produkt" trifft also nur einen Teil des Marktes. Chondroitin stammt üblicherweise aus tierischem Knorpel.
Zur Evidenzlage
Diese ist beim Pferd schwach, und das ist publiziert. Eine Übersichtsarbeit zu in vivo-Studien kam zu dem Ergebnis, dass nur ein kleiner Teil der veröffentlichten Pferdestudien methodische Mindestanforderungen erfüllte; die Ergebnisse fallen uneinheitlich aus.
Laborversuche an isolierten Zellen arbeiten zudem mit Konzentrationen, die nach Fütterung im Gewebe nicht erreicht werden. Sie taugen deshalb nicht als Beleg für die Fütterungssituation – in keine Richtung.
Beim Lesen von Studien lohnt außerdem der Blick auf die Finanzierung: Herstellerfinanzierung ist in diesem Feld verbreitet und ein zu berücksichtigender Interessenkonflikt. Das gilt für Studien zu Kräuterprodukten genauso.
Was daraus folgt – und was nicht
Aus schwacher Evidenz folgt nicht, dass eine Substanz nichts bewirkt. Sie folgt daraus, dass es nicht gezeigt ist. Der Unterschied ist wichtig, weil beide Verwechslungen im Umlauf sind: Hersteller machen aus „nicht widerlegt" ein Wirkversprechen, Kritiker aus „nicht gezeigt" einen Wirkungsausschluss. Beides überschreitet die Datenlage.
Hyaluronsäure, Kollagen, MSM
Hyaluronsäure oral
Hyaluronsäure ist ein sehr großes Molekül und wird bei oraler Gabe im Verdauungstrakt weitgehend zerlegt. Als Injektion durch den Tierarzt ist sie ein etabliertes Verfahren – das ist ein völlig anderer Anwendungsweg und nicht mit einem Futterzusatz vergleichbar.
Kollagen
Der gängige Einwand lautet, Kollagen werde ohnehin nur zu Aminosäuren zerlegt. Das greift zu kurz: Kollagenhydrolysate werden teilweise als kurzkettige Peptide aufgenommen, und aus der Humanforschung liegen Studien mit uneinheitlichen Ergebnissen vor. Beim Pferd ist die Datenlage dünn.
Zu beachten ist außerdem etwas, das mit Biologie nichts zu tun hat: Nach der TSE-Verordnung ist die Verfütterung verarbeiteter tierischer Proteine an Nutztiere grundsätzlich verboten, und aus Wiederkäuern gewonnenes Kollagen und Gelatine stehen ausdrücklich auf der Verbotsliste. Pferde gelten futtermittelrechtlich als Nutztiere, solange sie nicht im Equidenpass von der Schlachtung ausgeschlossen sind. Bei einem konkreten Produkt lohnt die Nachfrage.
MSM (Methylsulfonylmethan)
Eine organische Schwefelverbindung, die in Spuren natürlich vorkommt und kommerziell synthetisch hergestellt wird. MSM gilt als gut verträglich; belastbare Wirksamkeitsdaten beim Pferd sind begrenzt. Auch hier gilt: gute Verträglichkeit ist keine Aussage über Nutzen.
Grünlippmuschel
Perna canaliculus – was sich sagen lässt
Anders als häufig behauptet existieren Untersuchungen am Pferd zu Grünlippmuschelextrakt mit positiven Befunden bei Gelenkparametern. Die Studien sind meist klein und teils herstellerfinanziert. Direkte Vergleichsstudien gegen pflanzliche Zubereitungen gibt es nach unserer Kenntnis nicht.
Sachliche Prüfpunkte sind Chargenschwankungen im Gehalt, der Transportweg und die Frage nach Cadmium: Muscheln sind Filtrierer, der EU-Höchstgehalt für Muscheln liegt bei 1,0 mg/kg, Überschreitungen sind dokumentiert, und bei getrockneten Pulvern kommt die Aufkonzentrierung hinzu.
Und die dazugehörige Einschränkung: Pflanzen reichern Cadmium ebenfalls an – deshalb bestehen Höchstgehalte für Getreide, Reis und Hülsenfruchtproteine, und deshalb schreibt das Arzneibuch für pflanzliche Drogen Schwermetallprüfungen vor. „Reichert an" unterscheidet nicht zwischen tierisch und pflanzlich. Die brauchbare Frage lautet: Wird geprüft, gegen welchen Grenzwert, und ist es dokumentiert?
Die pflanzliche Seite: Inhaltsstoffe und Anwendungshinweise
Die folgenden Pflanzen haben eine lange Anwendungsgeschichte bei Beschwerden des Bewegungsapparats, und mehrere von ihnen sind von Arzneimittelgremien bewertet worden. Wir geben wieder, was sie enthalten, wie diese Gremien sie eingeordnet haben und was bei der Anwendung zu beachten ist. Eine Aussage darüber, was unsere Produkte bewirken, leiten wir daraus nicht ab.
Teufelskralle (Harpagophytum procumbens)
Südafrikanische Wurzeldroge, deren wertbestimmender Inhaltsstoff Harpagosid ist. In Europa seit dem frühen 20. Jahrhundert eingeführt und pharmazeutisch beschrieben; die Anwendung durch die ansässige Bevölkerung im südlichen Afrika ist älter, aber nicht mit europäischen Quellen über Jahrhunderte dokumentiert.
Wichtig für Turnierpferde: Teufelskralle ist dopingrelevant, und es gelten die jeweiligen Karenzzeiten der veranstaltenden Verbände (FN/FEI).
Regulatorische Einordnung: Teufelskrallenwurzel ist beim Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel der EMA als traditionelles pflanzliches Arzneimittel geführt; Kommission E und ESCOP haben sie ebenfalls bewertet. Diese Einordnungen betreffen Humanarzneimittel in definierter Dosierung.
Mädesüß (Filipendula ulmaria) und Weidenrinde (Salix spp.)
Beide enthalten natürliche Salicylate. Der Name Aspirin leitet sich vom früheren Gattungsnamen Spiraea ab, unter dem Mädesüß geführt wurde.
Zwei Hinweise, die selten mitgeliefert werden: Salicylathaltige Drogen sind bei gleichzeitiger Gabe entzündungshemmender Tierarzneimittel und bei Magenempfindlichkeit nur nach tierärztlicher Rücksprache angezeigt. Und beide sind ADMR-relevant.
Regulatorische Einordnung: Weidenrinde ist beim HMPC in der Kategorie well-established use geführt, also mit anerkannter medizinischer Wirksamkeit – eine Einstufung, die nur eine Minderheit der Monographien erreicht. Auch das betrifft Humanarzneimittel in definierter Dosierung.
Kurkuma (Curcuma longa)
Das Rhizom enthält Curcuminoide sowie ein turmeronreiches ätherisches Öl und weitere Begleitstoffe. Die Anwendungsgeschichte in der ayurvedischen Tradition ist lang und gut dokumentiert.
Zur oft zitierten Bioverfügbarkeit eine Einordnung: Die bekannten Werte stammen aus Untersuchungen an isoliertem Curcumin. Die übliche Kombination mit Piperin ist eine Antwort auf dieses Isolat-Problem. Die ganze Droge ist stofflich etwas anderes – ihr ätherisches Öl gehört zu den Begleitstoffen, denen ein Einfluss auf die Aufnahme zugeschrieben wird. Zahlen aus der Isolatforschung lassen sich deshalb nicht ohne Weiteres auf die Wurzel übertragen.
Brennnessel (Urtica dioica) und Hagebutte (Rosa canina)
Brennnesselblätter liefern Mineralstoffe und sekundäre Pflanzenstoffe, Hagebuttenschalen unter anderem Vitamin C und Galaktolipide. Zum Vitamin C gehört eine Einordnung, die in Werbetexten meist fehlt: Pferde synthetisieren Vitamin C in der Leber selbst, eine Zufuhr über das Futter ist bei gesunden Tieren normalerweise nicht erforderlich.
Was Anwendungstradition aussagt und was nicht
„Wird seit Jahrhunderten verwendet" ist das häufigste Argument der Phytotherapie-Werbung. Es hat einen berechtigten Kern und eine Grenze, die klar benannt gehört.
Der berechtigte Kern
Lange Anwendung ist ein Auswahlfilter: Was regelmäßig und offensichtlich geschadet hätte, wäre aus dem Gebrauch gefallen. Sie liefert außerdem die Rationale dafür, warum eine bestimmte Droge überhaupt untersucht wird. Im europäischen Arzneimittelrecht ist die traditionelle Anwendung deshalb eine eigene, anerkannte Kategorie – allerdings ausdrücklich als Ersatz für Wirksamkeitsstudien und nicht als deren Bestätigung.
Die Grenze – und wie ein sauberes Gegenbeispiel aussieht
Tradition erkennt zuverlässig, was schnell und offensichtlich schadet. Schleichende Schäden entgehen ihr. Das lässt sich an einem eindeutigen und einem umstrittenen Fall zeigen – und der Unterschied zwischen beiden ist selbst lehrreich.
Der eindeutige Fall: Osterluzei
Jahrhundertelang in der europäischen Heilkunde verwendet. Ihre Aristolochiasäuren sind heute als nierenschädigend und krebserzeugend eingestuft, und die Belege stammen nicht nur aus Tierversuchen, sondern aus epidemiologischen Untersuchungen an betroffenen Patientengruppen. Hier hat die Anwendungstradition tatsächlich über Jahrhunderte einen schweren Schaden übersehen.
Der umstrittene Fall: Beinwell
Beinwell wird gern als zweites Beispiel angeführt. Bei genauerem Hinsehen ist der Fall deutlich weniger klar:
- Die maßgeblichen Tierversuche arbeiteten mit Futteranteilen im zweistelligen Prozentbereich, lebenslang verabreicht – eine Exposition ohne Bezug zur Anwendung als Heilpflanze.
- Die Chemie unterscheidet sich vom Kreuzkraut: Als besonders problematisch gelten makrozyklische Diester, wie sie in Senecio-Arten vorkommen. Boraginaceen wie Symphytum enthalten diese nicht, sondern überwiegend Retronecin-Monoester mit geringerem Toxizitätspotenzial.
- Die Gehalte schwanken stark nach Art, Sorte und Pflanzenteil, und moderne Zubereitungen stammen aus PA-armen Sorten oder werden technologisch weitgehend PA-frei aufbereitet.
- Die Regulierung war differenziert: Nicht die Pflanze wurde verboten, sondern die innerliche Anwendung. Äußerlich bleibt sie zugelassen, mit einer Tagesgrenze für 1,2-ungesättigte PA und begrenzter Anwendungsdauer.
Was bleibt: humane Fallberichte zu Leberschäden nach innerlicher Anwendung sowie eine Vorsorgeentscheidung wegen genotoxischen Potenzials. Das ist eine ernstzunehmende, aber schwächere Beleglage als bei der Osterluzei.
Was man daraus lernt
Genau diese Unterscheidung ist der Punkt. „Traditionell verwendet" trägt nicht, und „im Tierversuch krebserregend" trägt auch nicht von allein – man muss wissen, in welcher Dosis, in welcher Zubereitung, über welchen Weg und mit welchem Studiendesign. Wer Beinwell pauschal als Giftpflanze abtut, macht denselben Fehler wie derjenige, der ihn wegen seiner Anwendungsgeschichte für unbedenklich hält.
Für Pferde relevant bleibt trotzdem: Pferde gehören zu den gegenüber Pyrrolizidinalkaloiden besonders empfindlichen Tierarten, und der Eintrag über Futtermittel soll nach Einschätzung der Risikobewertung so weit wie möglich minimiert werden.
Was sich tatsächlich vergleichen lässt
Ein Vergleich „synthetisch gegen pflanzlich" nach Wirksamkeit ist mit den vorliegenden Daten nicht zu führen. Vergleichbar sind andere Merkmale – und die sind für eine Kaufentscheidung nützlicher, weil sie sich am Etikett überprüfen lassen.
Der Unterschied, der sich belegen lässt: bewertete Monographien
Jenseits aller Einzelstudien besteht ein institutioneller Unterschied zwischen den beiden Produktgruppen, und er ist nachprüfbar.
Für mehrere der genannten Drogen liegen Monographien des Ausschusses für pflanzliche Arzneimittel (HMPC) bei der Europäischen Arzneimittel-Agentur vor, dazu Bewertungen der Kommission E und der ESCOP:
- Weidenrinde ist beim HMPC in der Kategorie well-established use geführt – eine Einstufung, die anerkannte medizinische Wirksamkeit voraussetzt und nur etwa ein Fünftel der Monographien erreicht.
- Teufelskrallenwurzel ist beim HMPC als traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur Linderung leichter Gelenkschmerzen geführt; Kommission E und ESCOP haben sie ebenfalls bewertet.
Für Glucosamin als Ergänzungsfuttermittel existiert keine vergleichbare Bewertung durch eine Arzneimittelbehörde.
Und die dazugehörige Einschränkung, die wir ausdrücklich machen: Diese Monographien betreffen Humanarzneimittel und dort zugelassene Zubereitungen in definierter Dosierung. Sie lassen sich nicht auf ein Ergänzungsfuttermittel für Pferde übertragen, und wir leiten daraus keine Aussage über unsere Produkte ab. Was sie belegen, ist etwas anderes und trotzdem Wesentliches: Diese Drogen sind von Arzneimittelbehörden geprüft und eingeordnet worden. Das ist mehr, als sich über die meisten Zutaten des Gelenkpräparate-Marktes sagen lässt.
Und die Basis bleibt dieselbe
Unabhängig von jedem Ergänzungsfutter: Bei Gelenkbeschwerden sind Diagnose, angepasste Bewegung, Gewichtsmanagement und tierärztliche Begleitung die tragenden Elemente. Ein Futterzusatz ersetzt keinen davon.
Häufige Fragen
Wie viel Glucosamin kommt beim Pferd überhaupt an?
In einer pharmakokinetischen Untersuchung an Pferden lag die mediane orale Bioverfügbarkeit bei 9,4 Prozent für Glucosaminsulfat und 6,1 Prozent für Glucosaminhydrochlorid. Der weit überwiegende Teil wird also abgebaut, bevor er ins Blut gelangt, und davon verteilt sich nur ein Bruchteil auf die Gelenke.
Heißt schwache Evidenz, dass Glucosamin nicht wirkt?
Nein. Schwache Evidenz heißt, dass eine Wirkung nicht gezeigt ist – nicht, dass sie ausgeschlossen wäre. Beide Verwechslungen sind im Umlauf: Hersteller machen aus „nicht widerlegt" ein Versprechen, Kritiker aus „nicht gezeigt" einen Ausschluss. Beides überschreitet die Datenlage.
Wie steht es um die Bioverfügbarkeit pflanzlicher Zubereitungen?
Die Frage ist bei einer Droge anders gestellt als bei einem Einzelstoff. Beim isolierten Molekül ist die Plasmakonzentration dieses Moleküls der Endpunkt. Bei einem Vielstoffgemisch tragen mehrere Inhaltsstoffe und ihre Umsetzung im Darm bei – für die Iridoide der Teufelskrallenwurzel ist die Bildung stickstoffhaltiger Metabolite durch die Darmflora beschrieben. Zahlen aus der Isolatforschung, etwa zu isoliertem Curcumin, lassen sich deshalb nicht auf die ganze Droge übertragen. Für pflanzliche Zubereitungen beim Pferd fehlen entsprechende Untersuchungen allerdings weitgehend.
Ist „seit Jahrhunderten angewendet" ein Wirksamkeitsnachweis?
Nein. Anwendungstradition ist ein Auswahlfilter für schnell erkennbare Schäden und im Arzneimittelrecht ausdrücklich ein Ersatz für Wirksamkeitsstudien, nicht deren Bestätigung. Sie ist auch keine Sicherheitsgarantie: Osterluzei wurde jahrhundertelang verwendet, und ihre Aristolochiasäuren sind heute auf Basis epidemiologischer Untersuchungen als nierenschädigend und krebserzeugend eingestuft. Umgekehrt gilt aber auch: Ein Tierversuch mit extremen Dosen belegt für sich genommen noch keine Gefahr im praktischen Gebrauch. Entscheidend sind Dosis, Zubereitung, Applikationsweg und Studiendesign.
Ist Glucosamin ein tierisches Produkt?
Nicht zwangsläufig. Glucosamin wird aus Chitin von Krebstierschalen gewonnen oder fermentativ hergestellt, etwa mit Aspergillus niger. Die fermentative Variante ist nicht tierischen Ursprungs. Chondroitin stammt dagegen üblicherweise aus tierischem Knorpel.
Was ist mit oraler Hyaluronsäure?
Hyaluronsäure ist ein sehr großes Molekül und wird bei oraler Gabe im Verdauungstrakt weitgehend zerlegt. Die Anwendung als Injektion durch die Tierärztin ist ein etabliertes, aber völlig anderes Verfahren und mit einem Futterzusatz nicht vergleichbar.
Worauf muss ich bei Turnierpferden achten?
Mehrere der genannten Pflanzen sind ADMR-relevant, darunter Teufelskralle, Weidenrinde und Mädesüß; für Teufelskralle gelten deutlich längere Fristen als für die meisten anderen Kräuter. Die Prüfung der geltenden Fristen obliegt nach Regelwerk ausschließlich der verantwortlichen Person, bei internationalen Starts zusätzlich nach FEI-Regelwerk.
Was hilft bei Gelenkbeschwerden?
Diese Frage gehört in die tierärztliche Sprechstunde, weil sie eine Diagnose voraussetzt. Tragende Elemente sind Abklärung der Ursache, angepasste Bewegung, Gewichtsmanagement und tierärztliche Begleitung. Ein Ergänzungsfuttermittel ist kein Arzneimittel; Aussagen darüber, dass ein Futterzusatz Beschwerden behandelt, sind weder zulässig noch belegt – von keinem Anbieter.
Gibt es behördliche Bewertungen zu diesen Heilpflanzen?
Ja. Der Ausschuss für pflanzliche Arzneimittel der Europäischen Arzneimittel-Agentur hat Monographien erstellt: Weidenrinde ist in der Kategorie well-established use geführt, Teufelskrallenwurzel als traditionelles pflanzliches Arzneimittel zur Linderung leichter Gelenkschmerzen. Kommission E und ESCOP haben beide ebenfalls bewertet. Diese Monographien betreffen Humanarzneimittel in definierter Dosierung und lassen sich nicht auf Ergänzungsfuttermittel für Pferde übertragen. Sie zeigen aber, dass diese Drogen von Arzneimittelbehörden geprüft und eingeordnet wurden.
Weiterführende Artikel
Quellen
- Meulyzer, M., Vachon, P., Beaudry, F., Vinardell, T., Richard, H., Beauchamp, G., Laverty, S. (2008): Comparison of pharmacokinetics of glucosamine and synovial fluid levels following administration of glucosamine sulphate or glucosamine hydrochloride. Osteoarthritis and Cartilage 16(9):973–979
- Pearson, W. et al. (2009): Low quality of evidence for glucosamine-based nutraceuticals in equine joint disease – review of in vivo studies. Equine Veterinary Journal
- Coenen, M. & Vervuert, I. (2020): Pferdefütterung. 6. Auflage. Stuttgart: Thieme
- Brendieck-Worm, C. & Melzig, M. F. (2018): Phytotherapie in der Tiermedizin. Stuttgart: Thieme
- Europäisches Arzneibuch (Ph. Eur.), EDQM: Monographien zu pflanzlichen Drogen
- Verordnung (EG) Nr. 999/2001, Anhang IV – Tierernährung
- Verordnung (EU) 2023/915 über Höchstgehalte für bestimmte Kontaminanten in Lebensmitteln
- Deutsche Reiterliche Vereinigung (FN): Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln (ADMR)
- Hirono, I. et al. (1979): Carcinogenic activity of Symphytum officinale. Journal of the National Cancer Institute 63:469 ff.
- Europäische Arzneimittel-Agentur, HMPC: Monographie Harpagophyti radix (EMA/HMPC/627057/2015)
- Europäische Arzneimittel-Agentur, HMPC: Monographie Salicis cortex
- Kommission E und ESCOP: Monographien zu Harpagophyti radix und Salicis cortex