Kurz gesagt: „Füllstoff" ist kein rechtlicher Begriff, sondern eine praktische Bezeichnung für Bestandteile, die vor allem Volumen, Konsistenz oder Kosten regeln – Melasse, Stärke, Trester, Kleie, Cellulose oder mineralische Rieselhilfen. Im Futtermittelrecht heißt derselbe Stoff Trägerstoff – Füllstoff ist das Wort des Käufers, Trägerstoff das der Deklaration. Gemeint ist dasselbe Material, nur einmal von der Rechnung aus gesehen und einmal von der Funktion. Das entscheidende Problem ist selten die Verträglichkeit: In einem Ergänzungsfutter, das grammweise gefüttert wird, sind diese Mengen ernährungsphysiologisch meist unbedeutend. Das Problem ist der Preis. Wer 50 % Trägerstoff kauft, zahlt Kräuterpreise für Weizenkleie. Der einzige belastbare Vergleich zweier Pferdefutter ist deshalb der Preis pro Kilogramm Kraut, nicht pro Kilogramm Produkt.
Auf einen Blick
- Punkt: Füllstoffe im Pferdefutter sind nicht verboten – und in grammweiser Dosierung für ein gesundes Pferd auch kein Risiko
- Punkt: Der Einwand ist wirtschaftlich – Du zahlst Kräuterpreise für Weizenkleie
- Punkt: Füllstoff und Trägerstoff meinen dasselbe Material, einmal aus Käufer-, einmal aus Rechtssicht
- Punkt: Mineralische Füllstoffe stehen nicht in der Zusammensetzung, sondern im Zusatzstoffblock darunter
- Punkt: Die eine Zahl, auf die es ankommt: der deklarierte Kräuteranteil
Die Kernaussage
Rechne nicht in Euro pro Dose. Rechne in Euro pro Kilogramm Kraut.
Was sind Füllstoffe im Pferdefutter – und was sagt das Recht dazu?
Vorweg eine Klarstellung, die selten gemacht wird: „Füllstoff" ist kein futtermittelrechtlicher Begriff. Das Recht kennt Einzelfuttermittel, Mischfuttermittel und Zusatzstoffe. Was in der Werbung als Füllstoff kritisiert wird, sind meist ganz normale, zugelassene Einzelfuttermittel – Weizenkleie, Luzerne, Apfeltrester, Maisstärke. Sie sind nicht verboten und nicht schädlich. Sie sind nur oft deutlich billiger als das, wofür Du eigentlich bezahlst.
Volumen erzeugen
Trägerstoffe machen ein Produkt voluminöser. Eine große Dose wirkt hochwertiger als eine kleine – auch wenn die enthaltene Krautmenge dieselbe ist.
Kosten senken
Ein Kilogramm Weizenkleie kostet einen Bruchteil eines Kilogramms Mariendistelkraut in Arzneibuchqualität. Je höher der Trägeranteil, desto größer die Spanne.
Dosierung ermöglichen
Und hier wird es fair: Manche Kräuter sind so gering zu dosieren, dass ein Trägerstoff die Portionierung überhaupt erst praktikabel macht. Das ist ein legitimer Grund.
Das Füllstoff-Problem ist ein wirtschaftliches
Ein Trägerstoff wird nicht dadurch problematisch, dass er im Produkt ist – sondern dadurch, dass er zum Preis des Hauptbestandteils verkauft wird und in der Deklaration nicht auftaucht. Deshalb ist die wichtigste Frage nicht „Ist da Kleie drin?", sondern „Wie hoch ist der Kräuteranteil, und was kostet mich das Kraut dann tatsächlich?"
Typische Träger- und Füllstoffe
Diese Bestandteile findest Du häufig in Ergänzungsfuttermitteln. Die Einordnung beschreibt jeweils Funktion und Grenzen – nicht, dass sie generell schädlich wären.
Melasse und Zucker
Zweck: Geschmack, Staubbindung, Pelletbindung
Einordnung: Bei Pferden mit Störungen des Zuckerstoffwechsels – EMS, Insulindysregulation, Hufrehe-Vorgeschichte – ist der Zuckergehalt der Gesamtration ein relevanter Faktor. Ob wenige Gramm aus einem Ergänzungsfutter dabei ins Gewicht fallen, hängt vom Rest der Ration ab und gehört in tierärztliche Beurteilung. Unabhängig davon: Wer Melasse einsetzt, hat meist einen Grund – häufig einen geschmacklichen.
Stärkehaltige Trägerstoffe
Mais-, Weizen- oder Kartoffelstärke
Zweck: Günstiges Volumen, Bindung, Rieselfähigkeit
Einordnung: Große Stärkemengen sind beim Pferd tatsächlich kritisch – sie überfordern die Dünndarmverdauung und verlagern die Fermentation in den Dickdarm. Diese Mengen erreicht man allerdings über Kraftfutter, nicht über ein Ergänzungsfutter mit wenigen Gramm Tagesgabe. Das Problem hier ist der Preis, nicht die Physiologie.
Sojaextraktionsschrot
Zweck: Günstige Proteinquelle, Trägermaterial
Einordnung: Soja ist ein etabliertes und gut verdauliches Eiweißfuttermittel – die pauschale Ablehnung greift zu kurz. Zwei Präzisierungen: Unverträglichkeiten hängen am Sojaprotein, nicht an der Gentechnik. Und wer Gentechnik ablehnt, hat dafür gute Gründe, nur sind es ökologische und nicht allergologische. In einer Kräutermischung hat Soja gleichwohl wenig verloren.
Cellulosehaltige Fasern
Pflanzenfasern, Lignocellulose
Zweck: Volumen, Rieselfähigkeit, Strukturanteil
Einordnung: Pferde sind Dickdarmfermentierer und verwerten Cellulose grundsätzlich gut – stark verholzte Fasern dagegen kaum. Der Faseranteil der Ration kommt beim Pferd ohnehin aus Heu und Weide. In einem Ergänzungsfutter erfüllt Faser deshalb vor allem eine Volumenfunktion.
Kieselgur, Bentonit und Kaolin
Zweck: Rieselhilfe, Trennmittel, Bindemittel
Einordnung: Mineralische Stoffe dieser Art sind als Futtermittelzusatzstoffe zugelassen, etwa als Bindemittel und als Antiklumpmittel; Bentonit hat zusätzlich eine Zulassung zur Verringerung der Belastung mit Aflatoxin B1. Sie sind also nicht funktionslos – ernährungsphysiologisch tragen sie aber nichts bei. In einem Kräuterprodukt zeigen sie an, dass Rieselfähigkeit technisch nachgeholfen werden musste.
Binde- und Verdickungsmittel
Xanthan, Guarkernmehl, Carrageen
Zweck: Konsistenz von Flüssigkeiten, Pasten und Gelen
Einordnung: Diese Stoffe werden häufig als „synthetisch" bezeichnet – das stimmt nicht. Xanthan entsteht durch bakterielle Fermentation, Guarkernmehl stammt aus der Guarbohne, Carrageen aus Rotalgen. Toxikologisch sind sie in den eingesetzten Mengen unauffällig. Ihr Aussagewert liegt woanders: Sie zeigen an, dass es sich um ein flüssiges oder pastöses Produkt handelt – und das heißt meist: mit einem erheblichen Wasseranteil.
Johannisbrotschrot
Auch: Carobmehl, Johannisbrotkernmehl
Zweck: Bindemittel für die Pelletierung, Staubbindung in Pulvern
Einordnung: Im Magen-Darm-Bereich hat Carob eine eigene Begründung – Schleimstoffe und Gerbstoffe. In einem Atemwegs-, Gelenk-, Beruhigungs- oder Herzprodukt hat es diese Begründung nicht; dort hält es das Pellet zusammen. Das ist kein Vorwurf: ein gepresstes Pellet braucht einen Binder, eine lose Mischung nicht.
Der Binder, der überall steht
Daraus wird eine Prüfung, die Du in zwei Minuten selbst machst: Sieh Dir die ganze Palette eines Anbieters an. Steht derselbe Binder im Magenprodukt und im Muskelaufbauprodukt, im Hustenprodukt und im Nervenprodukt, dann ist er aus Verfahrensgründen drin und nicht wegen des Pferdes. Zulässig ist das – es heißt nur, dass er beim Beurteilen des Kräuteranteils nicht mitzählt.
Übersicht: Füllstoffe im Pferdefutter
| Bestandteil | In der Deklaration als | Was er anzeigt |
|---|---|---|
| Melasse | Melasse, Zuckerrübenmelasse | Geschmackliche Nachhilfe oder Bindung |
| Stärke | Maisstärke, Weizenstärke | Günstiges Volumen |
| Kleie und Trester | Weizenkleie, Apfeltrester | Trägermaterial – Anteil prüfen |
| Soja | Sojaextraktionsschrot | Günstiges Eiweiß, in Kräutermischungen sachfremd |
| Mineralische Stoffe | Kieselgur, Bentonit, Kaolin | Technische Rieselhilfe |
| Bindemittel | Xanthan, Guarkernmehl, Carrageen | Flüssige oder pastöse Darreichung, Wasseranteil |
| Johannisbrotschrot | Johannisbrotschrot, Johannisbrotkernmehl, Carob | Pelletierung – in Nicht-Darm-Produkten rein technisch |
Was die Reihenfolge der Füllstoffe über den Preis sagt
Die Reihenfolge der Zusammensetzung ist auch eine Preisliste. Wer in Position eins einen Faserträger hat und in Position fünf das beworbene Kraut, zahlt Kräuterpreise für Kleie.
Vorweg, damit kein falscher Eindruck entsteht
Die folgenden Bestandteile sind zugelassene Einzelfuttermittel mit echten Funktionen. Weizenkleie und Apfeltrester sind Faserträger, Johannisbrotschrot bindet ein Pellet, Dolomit liefert Calcium und Magnesium, Leinextraktionsschrot ist ein Proteinträger. Keiner davon ist minderwertig, und in einem Mash oder einem Mineralfutter gehören sie nach vorn. Die Frage ist nicht, ob sie drin sein dürfen – sondern ob sie dort stehen sollten, wo ein Kräuterprodukt seine Kräuter hat.
| Bestandteil | Funktion | Rohstoff je kg |
|---|---|---|
| Weizenkleie | Faserträger, Nebenerzeugnis der Mühle | Cent-Bereich |
| Calcium-Magnesiumcarbonat (Dolomit) | Gesteinsmehl, liefert Calcium und Magnesium | Cent-Bereich |
| Apfeltrester | Faser und Pektin, Nebenerzeugnis der Saftherstellung | unter 1 € |
| Leinextraktionsschrot | Proteinträger, Basis für Presspellets | um 1 € |
| Traubenkerne, vermahlen | Faser und Polyphenole, Nebenerzeugnis der Ölpressung | 1 bis 2 € |
| Johannisbrotschrot (Carob) | Bindemittel für die Pelletierung | 1 bis 2 € |
| Rote Bete, Karotte (Granulat oder Mehl) | Faser, Farbe, Annahme durch das Pferd | 2 bis 4 € |
| Kräuterdrogen in Arzneibuchqualität | der beworbene Bestandteil | 15 bis 50 € |
Gegen die billigsten Träger ist das das Zehn- bis Hundertfache. Die einzelne Zahl schwankt mit Ernte, Abnahmemenge und Qualität – der Abstand zwischen oben und unten ist der Punkt, nicht die zweite Stelle hinter dem Komma.
Die Mengenfrage: Wie viel Füllstoff ist beim Pferd relevant?
An dieser Stelle wird in Ratgebern regelmäßig maßlos übertrieben – deshalb hier die Rechnung, die selten jemand aufmacht.
Vorsicht vor der falschen Bezugsgröße
Ein Ergänzungsfutter wird beim Pferd typischerweise mit 20 bis 50 Gramm täglich gefüttert. Selbst wenn die Hälfte davon Trägerstoff ist, sind das 10 bis 25 Gramm – gegenüber einer Tagesration von mehreren Kilogramm Heu und gegebenenfalls Kraftfutter. Wer behauptet, diese Menge Stärke oder Kleie belaste den Stoffwechsel eines Pferdes, verwechselt Prozentzahlen mit absoluten Mengen. Die Prozentangabe ist für den Geldbeutel relevant, nicht für die Verdauung.
Was tatsächlich zählt
1. Du zahlst Kräuterpreise für Füllstoffe
Das ist der eigentliche Punkt – und er ist nachrechenbar. Ein Pferdefutter mit 50 % Füllstoffanteil kostet pro Kilogramm enthaltenem Kraut das Doppelte des Auspreisungspreises.
2. Die Einzelmengen bleiben offen
Aus der Tagesdosis lässt sich nicht ableiten, wie viel Gramm einer bestimmten Droge ein Pferd bekommt – das Mischungsverhältnis ist die Rezeptur und wird nicht veröffentlicht. Bei Drogen mit Anwendungsbeschränkungen liegt die Verantwortung deshalb beim Hersteller, der die Tagesmenge festlegt, und nicht bei Deiner Rechnung. Was Du verlangen kannst, ist eine Auskunft: Wer auf die Frage nach einer bestimmten Droge keine konkrete Antwort gibt, hat sie vermutlich nicht.
3. Bei empfindlichen Pferden zählt jede Position
Bei einem Pferd mit unklaren Reaktionen ist eine kurze, vollständig benannte Zutatenliste vor allem deshalb wertvoll, weil sie sich systematisch auswerten lässt. Je mehr Positionen, desto schwieriger die Zuordnung. Die Abklärung selbst gehört in tierärztliche Hand.
Und was nicht zählt
Ein Füllstoff in einem grammweise dosierten Ergänzungsfutter ist für ein gesundes Pferd kein Gesundheitsrisiko. Wir halten es für sinnvoller, das offen zu sagen, als mit Angst zu argumentieren. Der Grund, füllstofffreie Produkte zu bevorzugen, ist Transparenz und Preis-Leistung – nicht Gefahrenabwehr. Kein Pferd wird davon gesünder, dass weniger Füllstoff in der Dose ist – Dein Geldbeutel schon.
Worauf Du beim Pferdefutter sonst noch achten kannst
- Kritisch: „Mit Kräutern" ohne Gesamtanteil: Eine Aufzählung ohne jede Zahl lässt offen, ob die Kräuter 60 Prozent des Produkts ausmachen oder 2. Das ist das wichtigste Signal von allen – und es braucht nur eine Zahl, nicht das Mischungsverhältnis.
- Kritisch: Sammelbezeichnungen: „Pflanzliche Nebenerzeugnisse" oder „Getreideerzeugnisse" lassen offen, was tatsächlich verarbeitet wurde.
- Kritisch: Farbstoffe: Rein optischer Zweck ohne Nutzen für das Tier.
- Kritisch: Aromen in Kräuterprodukten: Kräuter haben einen Eigengeschmack. Wird er überdeckt, lohnt der Blick auf die Zusammensetzung.
- Kritisch: Fehlende Angabe zum Pflanzenteil: Blatt, Kraut, Wurzel und Frucht unterscheiden sich erheblich. „Brennnessel" allein ist keine ausreichende Angabe.
- Kritisch: Wasser als Hauptbestandteil: Bei flüssigen Produkten lohnt der Blick auf den Trockensubstanzanteil. Wasser ist der günstigste Trägerstoff überhaupt.
Die brauchbarste Faustregel für Füllstoffe
Nicht „je kürzer die Liste, desto besser" – eine Mischung aus acht Kräutern hat nun einmal acht Positionen. Sondern: Steht ein Gesamtanteil für die Kräuter da? Wer „100 % Kräuter" deklariert, gibt Dir die eine Zahl, mit der Du den Preis je Kilogramm Kraut ausrechnen kannst.
Das Mischungsverhältnis der einzelnen Drogen wirst Du dagegen nirgends finden – das ist die Rezeptur, und die gibt kein Hersteller heraus.
Was es stattdessen zu lesen gibt – den Zusatzstoffblock, die Rohasche und die in Salzsäure unlösliche Asche –, steht in Das Etikett am Pferdefutter. Dieser Artikel hier rechnet in Euro, der andere liest die Deklaration.
Füllstoffe erkennen, Qualität nachrechnen
Die Füllstoff-Rechnung, die alles entscheidet
Der Auspreisungspreis sagt wenig. Vergleichbar werden Produkte erst über den Preis je Kilogramm enthaltenem Kraut:
| Produkt A | Produkt B | |
|---|---|---|
| Packungspreis | 30 € für 1 kg | 45 € für 1 kg |
| Deklarierter Kräuteranteil | 50 % | 100 % |
| Enthaltenes Kraut | 500 g | 1.000 g |
| Preis je kg Kraut | 60 € | 45 € |
Das scheinbar günstigere Produkt A ist pro Kilogramm Kraut ein Drittel teurer. Dieselbe Rechnung funktioniert bei flüssigen Produkten über den Trockensubstanzanteil – dort fallen die Unterschiede meist noch deutlicher aus.
Warum Preis kein Qualitätsmerkmal ist
Ein häufiges Argument lautet: „Was zu billig ist, kann nichts taugen." Das ist bequem, aber falsch – teuer sein kann jeder. Ein hoher Preis ist genauso wenig ein Qualitätsnachweis wie ein niedriger ein Mangelnachweis. Aussagekräftig ist nur das Verhältnis von Preis zu deklarierter Krautmenge und geprüfter Qualität.
Woran Du Dich orientieren kannst
✓ Deklarierter Kräuteranteil
Steht ein Gesamtanteil da – „100 % Kräuter" oder ein Prozentwert für die Kräutermischung? Nur damit lässt sich der Preis je Kilogramm Kraut ausrechnen.
✓ Botanische Präzision
Art und Pflanzenteil sind benannt – Mariendistelfrüchte statt „Mariendistel", Brennnesselblätter statt „Brennnessel".
✓ Nachprüfbare Standards
Arzneibuchqualität nach Ph. Eur. oder eine Bio-Zertifizierung durch eine anerkannte Kontrollstelle. Selbst entworfene Siegel sind keine Zertifizierung.
✓ Auskunftsfähigkeit
Ein seriöser Anbieter beantwortet Fragen nach Herkunft, Pflanzenteil und Prüfung – und zwar konkret.
Was Arzneibuchqualität regelt
Das Europäische Arzneibuch enthält Monographien für pflanzliche Drogen. Je nach Monographie legen sie fest:
- Identität: botanische Art und Pflanzenteil, mit Prüfvorschrift
- Reinheit: Grenzwerte für fremde Bestandteile, Asche, Schwermetalle, Pestizidrückstände und mikrobiologische Belastung
- Trocknungsverlust: ein monographiespezifischer Höchstwert für die Restfeuchte
- Gehalt: wo die Monographie es vorsieht, ein Mindestgehalt bestimmter Inhaltsstoffe – etwa an ätherischem Öl
Zwei Präzisierungen, weil sie oft falsch dargestellt werden: Ph. Eur. bedeutet nicht „frei von" Schwermetallen oder Pestiziden, sondern innerhalb definierter Grenzwerte. Und nicht jede Monographie enthält eine Gehaltsbestimmung – manche regeln ausschließlich Identität und Reinheit.
Sonderfall Apfeltrester
Apfeltrester – der Rückstand aus der Saftgewinnung – wird häufig als Trägerstoff eingesetzt und ebenso häufig pauschal verurteilt. Beides greift zu kurz.
✓ Wofür er taugt
- Etabliertes Einzelfuttermittel mit guter Akzeptanz
- Liefert Pektin und Faser
- Macht kleine Kräutermengen portionierbar
- Bindet Staub in Pulvermischungen
✗ Worauf zu achten ist
- Restzuckergehalt schwankt je nach Verarbeitung
- Herkunft und Rückstandssituation nicht immer belegt
- Als Hauptbestandteil einer „Kräutermischung" sachfremd
- Steht selten mit einer Mengenangabe in der Deklaration
Die entscheidende Frage
Nicht ob Apfeltrester enthalten ist, sondern an welcher Stelle er steht – und zu welchem Preis. Als Trägerstoff für schwer dosierbare Kräuter ist er sinnvoll. Als erste Position einer als Kräutermischung verkauften Dose ist er teuer erkaufter Apfelrückstand.
VOTANA – 100 % Kräuter in Arzneibuchqualität
Alle VOTANA-Produkte bestehen zu 100 % aus Kräutern. Keine Trägerstoffe, keine Streckmittel, keine technologischen Zusatzstoffe – und damit kein Zusatzstoffblock, in dem sich etwas verstecken ließe.
✓ 100 % Kräuter
Kein Trägerstoff, kein Trester, keine Kleie
✓ Arzneibuchqualität
Alle Einzelkräuter nach Ph. Eur.
✓ Kein Zusatzstoffblock
Die Zusammensetzung ist das ganze Produkt
✓ Botanisch präzise
Art und Pflanzenteil benannt
Häufig gestellte Fragen
Sind Füllstoffe im Pferdefutter schädlich?
In aller Regel nicht. In den Mengen, die über ein grammweise dosiertes Ergänzungsfutter aufgenommen werden, sind die üblichen Trägerstoffe unbedenklich – es sind zugelassene Einzelfuttermittel, und 10 bis 25 Gramm davon fallen neben mehreren Kilogramm Heu kaum ins Gewicht. Der Einwand gegen Füllstoffe ist ein wirtschaftlicher, kein toxikologischer. Anders liegt es bei Pferden mit Stoffwechselerkrankungen, bei denen die Gesamtration ohnehin tierärztlich beurteilt werden sollte.
Warum verwenden Hersteller Füllstoffe?
Zwei Gründe, und nur einer davon ist unlauter. Der legitime: Manche Kräuter sind in so kleinen Mengen zu dosieren, dass sie sich ohne Trägerstoff kaum portionieren lassen. Der andere: Trägerstoffe kosten einen Bruchteil hochwertiger Kräuter und lassen sich zum Produktpreis mitverkaufen. Unterscheiden lassen sich beide Fälle über den deklarierten Kräuteranteil: Ein Träger, der die Dosierung erst möglich macht, ist eine Beigabe. Einer, der die Hälfte des Produkts ausmacht, ist das Produkt.
Wie erkenne ich Füllstoffe auf der Deklaration?
An der Reihenfolge. Achte in der Zusammensetzung auf Melasse, Mais- und Weizenstärke, Weizenkleie, Luzerne, Apfeltrester, Sojaextraktionsschrot und Pflanzenfasern. Kieselgur, Bentonit und Kaolin stehen dort nicht – sie sind Futtermittelzusatzstoffe und erscheinen im Zusatzstoffblock darunter, mit einer Menge in mg je Kilogramm statt in der Reihenfolge der Zusammensetzung. Bestandteile werden absteigend nach Gewichtsanteil genannt – nicht nach der schwersten Zutat, sondern danach, wovon im Produkt am meisten drin ist, Wasser eingeschlossen: Steht ein Trägerstoff auf Position eins, ist er der Hauptbestandteil – das steht da auch ohne jede Prozentangabe. Und steht unter der Zusammensetzung noch ein Zusatzstoffblock, gehört der ebenfalls zum Produkt, obwohl er in der Zusammensetzung nicht auftaucht.
Sind Füllstoffe grundsätzlich schlecht?
Nein. Ein geringer Anteil eines verträglichen Trägerstoffs kann die Dosierung erst praktikabel machen – gerade bei Kräutern, die in kleinen Mengen gefüttert werden. Die Grenze verläuft nicht bei „enthalten oder nicht", sondern bei Anteil, Deklaration und Preis. Ein Produkt mit 10 % Träger und offener Angabe ist etwas anderes als eines mit 60 % ohne jede Zahl.
Was bedeutet „ohne Füllstoffe"?
Zunächst nur das, was der Hersteller darunter versteht – der Begriff ist rechtlich nicht definiert. Belastbar wird die Aussage erst durch die Deklaration: Bei einer Kräutermischung heißt „ohne Füllstoffe" konkret 100 % Kräuter – und das ist nachprüfbar, weil dann in der Zusammensetzung nichts anderes stehen darf und kein Zusatzstoffblock auf der Packung steht. Das Mischungsverhältnis der einzelnen Drogen gehört nicht dazu; es ist die Rezeptur.
Warum ist Arzneibuchqualität beim Pferdefutter relevant?
Weil sie ein nachprüfbarer Standard ist und kein Werbebegriff. Sie legt fest, wie botanische Identität und Pflanzenteil geprüft werden und welche Grenzwerte für Reinheit und Trocknungsverlust gelten; wo die jeweilige Monographie es vorsieht, auch ein Mindestgehalt bestimmter Inhaltsstoffe. Damit ist definiert, was geliefert wird – bei Ware ohne Qualitätsangabe bleibt genau das offen.
Sind teure Produkte besser?
Nicht von selbst. Ein hoher Preis ist kein Qualitätsnachweis – teuer sein kann jeder. Aussagekräftig ist erst das Verhältnis: Preis je Kilogramm deklarierter Krautmenge, in Verbindung mit einer nachprüfbaren Qualitätsangabe. Rechne die Packungspreise auf diese Größe um, dann sortiert sich der Markt von allein.
Weiterführende Artikel
Quellen
- Verordnung (EG) Nr. 767/2009 über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Futtermitteln, einschließlich Kennzeichnungsvorschriften.
- Verordnung (EG) Nr. 1831/2003 über Zusatzstoffe zur Verwendung in der Tierernährung.
- Verordnung (EU) Nr. 68/2013 – Katalog der Einzelfuttermittel.
- BVL: Liste der in Futtermitteln zugelassenen Zusatzstoffe.
- Coenen, M. & Vervuert, I. (2020): Pferdefütterung. 6. Auflage. Stuttgart: Thieme.
- Kamphues, J. et al. (2014): Supplemente zur Tierernährung. 12. Auflage. Hannover: Schaper.
- Europäisches Arzneibuch (Ph. Eur.), Monographien zu pflanzlichen Drogen sowie allgemeine Methoden zu Reinheitsprüfungen.