Wie Du eine Deklaration liest, bevor Du Dich für ein flüssiges Kräuterprodukt entscheidest
Schnellantwort: Flüssige Kräuterprodukte haben zwei bauartbedingte Eigenschaften: Sie bestehen überwiegend aus Wasser, und sie müssen haltbar gemacht werden – das ist Mikrobiologie, keine Absicht. Entscheidend ist deshalb nicht, ob ein Saft konserviert ist, sondern ob Du erkennen kannst, wie viel Pflanze Du kaufst. Dafür brauchst Du zwei Angaben: den Feuchtigkeitsgehalt und – bei Extrakten – das Droge-Extrakt-Verhältnis. Fehlt eines von beiden, lässt sich der Preis nicht vergleichen. Bei getrockneten Kräutern mit Mengenangabe geht das immer.
1. Warum flüssige Produkte haltbar gemacht werden müssen
Wasser plus organisches Material ergibt einen Nährboden. Ein flüssiges Kräuterprodukt ohne Haltbarmachung würde binnen Tagen verderben. Jeder Saft, der monatelang ungekühlt haltbar ist, wird auf irgendeine Weise stabilisiert – das ist keine Unterstellung, sondern Mikrobiologie.
Die Möglichkeiten sind: zugesetzte Konservierungsstoffe, Absenkung des pH-Werts, hoher Zucker- oder Alkoholgehalt, Erhitzung oder aseptische Abfüllung. Alle sind zulässig, und die meisten sind an der Deklaration erkennbar.
Häufig eingesetzte Stoffe – sachlich eingeordnet
- Kaliumsorbat (1k202 / E202): gegen Schimmel und Hefen, zugelassen mit Höchstgehalt
- Natriumbenzoat: gegen Bakterien, futtermittelrechtlich zugelassen
- Zitronensäure (1a330 / E330): senkt den pH-Wert, wird selten als Konservierung wahrgenommen
- Alkohol: in Tinkturen und Extrakten zugleich Lösungs- und Konservierungsmittel
- 1,2-Propandiol und Glycerin: Lösungs- und Feuchthaltemittel, wirken in höherer Konzentration mit stabilisierend
Die Deklarationsregel, die man kennen sollte
Werden Einzelfuttermitteln Zusatzstoffe zugesetzt, deren Zweck sich ausschließlich auf dieses Einzelfuttermittel bezieht – etwa Konservierungsstoffe oder Antioxidantien –, müssen diese beim Einmischen in ein Mischfuttermittel nicht zwingend unter „Zusatzstoffe" erscheinen.
Wichtig ist die Kehrseite, die selten mitgenannt wird: In diesem Fall dürfen auch keine Angaben gemacht werden, die auf die Abwesenheit solcher Zusatzstoffe hinweisen. Wer sich auf die Ausnahme stützt, darf also nicht gleichzeitig „ohne Konservierungsstoffe" auf die Flasche schreiben. Wenn beides zusammenkommt, ist das die Stelle, an der eine Nachfrage angebracht ist.
Und was ist mit der Verträglichkeit?
Zugelassene Konservierungsstoffe sind sicherheitsbewertet und mit Höchstgehalten versehen. Die verbreitete Aussage, sie würden „Leber und Nieren belasten", ist nicht belegt. Belastbare Daten zu Konservierungsstoffen speziell beim Pferd sind dünn; das meiste stammt aus der Humanmedizin. Der sachliche Einwand gegen Säfte ist deshalb kein toxikologischer, sondern ein ökonomischer und ein Transparenzeinwand.
2. Aroma oder Extrakt – der entscheidende Unterschied
Steht „mit Thymian" auf der Flasche, kann sehr Unterschiedliches dahinterstehen. Der Unterschied ist real und in der Deklaration erkennbar – man muss nur wissen, worauf man schaut.
Pflanzlicher Auszug (Extrakt)
Ein Auszug aus der Pflanze mit einem Lösungsmittel, meist Wasser, Alkohol oder Glycerin. Enthält je nach Auszugsmittel ein breites Spektrum der wasser- oder alkohollöslichen Inhaltsstoffe – Flavonoide, Gerb- und Bitterstoffe, teils Schleimstoffe.
Ätherisches Öl oder Aromastoff
Enthält ausschließlich die flüchtigen Bestandteile. Bei Thymian also im Wesentlichen Thymol und Carvacrol – nicht aber Gerbstoffe, Flavonoide oder Rosmarinsäure. Es riecht und schmeckt nach der Pflanze, ist aber stofflich etwas anderes.
Wo der Unterschied in der Deklaration sichtbar wird
Futtermittelzusatzstoffe werden nach Kategorien und funktionellen Gruppen deklariert. Erscheinen Kräuterauszüge unter „Sensorische Zusatzstoffe – Aromastoffe", sind sie rechtlich als Aroma eingesetzt, also zur Beeinflussung von Geruch und Geschmack.
Das ist keine Täuschung und kein Verstoß – es ist die korrekte Einordnung für diesen Verwendungszweck. Es sagt Dir aber, in welcher Funktion die Pflanze im Produkt steht. Und es erklärt, warum bei solchen Produkten meist keine Mengenangabe zur Pflanze zu finden ist: Für einen Aromastoff ist sie nicht vorgesehen.
Die Frage, die weiterhilft
Statt zu rätseln, lässt sich beim Hersteller schlicht fragen: Wie viel Gramm der getrockneten Pflanze entsprechen einem Liter des Produkts? Wer das beantworten kann, hat nichts zu verbergen. Wer ausweicht, hat die Frage beantwortet.
3. Deklarationen richtig lesen
Die Reihenfolge
Bestandteile werden absteigend nach Anteil genannt. Steht „Wasser" oder „Apfelessig" vorn, ist das die Hauptkomponente. Stehen die beworbenen Kräuter am Ende der Liste, ist von ihnen am wenigsten enthalten. Das ist die schnellste Prüfung überhaupt und kostet fünf Sekunden.
Der Feuchtigkeitsgehalt
Die Angabe „Feuchtigkeit 85 %" bedeutet: 85 % des Produkts sind Wasser, 15 % sind Trockensubstanz. Zum Vergleich liegen getrocknete Kräuter je nach Monographie meist unter 10 bis 12 % Restfeuchte.
Aber Vorsicht bei der Schlussfolgerung: Die Trockensubstanz eines Safts ist nicht gleich Pflanzenmaterial. Darin stecken auch Zucker, Glycerin, Propandiol, Säuren und Verdickungsmittel. Der Feuchtigkeitsgehalt sagt Dir also, wie viel Wasser Du kaufst – aber noch nicht, wie viel Pflanze.
Verdickungsmittel
Xanthan, Gummi arabicum oder Pektin geben einem wässrigen Produkt Konsistenz. Sie sind toxikologisch unauffällig und stammen entgegen einer verbreiteten Annahme nicht aus synthetischer Herstellung – Xanthan entsteht durch bakterielle Fermentation, Gummi arabicum stammt aus Akazien, Pektin aus Früchten. Ihr Informationswert liegt woanders: Wo verdickt wird, ist viel Wasser im Spiel.
„ADMR-konform"
Was diese Angabe aussagt – und was nicht
Die Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln der FN regeln, welche Substanzen im Turniersport zulässig sind. Für viele Kräuter gilt: Sie sind in verkaufsfertigen Futtermitteln zulässig, sofern ihr Anteil am Produkt bestimmte Prozentwerte nicht übersteigt – üblicherweise 0,5 % je Einzelkraut und 3 % kumuliert.
Der Punkt, den fast alle falsch machen
Man liest häufig, „ADMR-konform" bedeute automatisch eine verschwindend geringe Kräutermenge. Das stimmt so nicht, denn die Prozentgrenze bezieht sich auf den Anteil am Produkt, nicht auf die aufgenommene Menge. Bei einem kiloweise gefütterten Kraftfutter können 0,5 % mehrere Gramm täglich bedeuten; bei einem grammweise dosierten Ergänzungsfutter nur Bruchteile davon. Beide sind formal gleich eingestuft.
Die Angabe sagt Dir also etwas über die Zusammensetzung eines Produkts – nicht über seine Qualität und nicht über die enthaltene Menge in Gramm. Wer das wissen will, braucht die Deklaration und die Tagesdosis. Mehr dazu in unserem Artikel zur ADMR.
4. Die Zahl, die meistens fehlt
Wenn Du einen Saft mit getrockneten Kräutern vergleichen willst, brauchst Du eine einzige Angabe – und genau die fehlt fast immer.
! Das Droge-Extrakt-Verhältnis (DEV)
Das DEV gibt an, wie viel getrocknete Pflanze in eine Einheit Extrakt eingegangen ist. Ein DEV von 5:1 bedeutet: Aus fünf Kilogramm Droge wurde ein Kilogramm Extrakt. Bei 1:5 ist es umgekehrt – der Auszug ist stark verdünnt.
Ohne diese Zahl lässt sich schlicht nicht sagen, ob 30 ml eines Safts fünf Gramm oder fünfhundert Milligramm Pflanze entsprechen. Der Unterschied ist Faktor zehn – und er ist der Grund, warum sich Milliliter Extrakt und Gramm Droge nicht direkt vergleichen lassen.
Ein häufiger Rechenfehler – auch in Ratgebern
Man liest Vergleiche der Art: „30 ml Saft enthalten 3,6 ml Extrakt, eine Kräutermischung dagegen 25 g Droge – also das Siebenfache." Diese Rechnung ist ungültig. Sie stellt Extrakt und Droge gegenüber, als wären es dieselbe Größe, und vergleicht ohne DEV zwei verschiedene Einheiten. Wo Du eine solche Gegenüberstellung siehst, fehlt genau die Angabe, auf die es ankommt.
Was das Arzneibuch hier leistet
Für getrocknete pflanzliche Drogen legt das Europäische Arzneibuch je nach Monographie Prüfungen zu Identität, Reinheit und Trocknungsverlust fest – und wo die Monographie es vorsieht, auch einen Mindestgehalt bestimmter Inhaltsstoffe. Bei Thymiankraut etwa sind mindestens 12 ml ätherisches Öl je Kilogramm gefordert. Nicht jede Monographie enthält eine solche Gehaltsbestimmung; wo sie es tut, ist die Angabe nachprüfbar.
5. Nachrechnen: Preis pro Kilogramm Droge
Der Packungspreis ist wertlos für den Vergleich. Vergleichbar wird es erst über die enthaltene Pflanzenmenge.
Schritt 1: Monatskosten
Packungsinhalt ÷ Tagesdosis = Reichweite in Tagen
Beispiel: 1.000 ml ÷ 40 ml = 25 Tage
Bei 60 € pro Liter: 60 € ÷ 25 × 30 = 72 € pro Monat
Schritt 2: Preis pro Kilogramm Droge
Nur möglich, wenn der Hersteller die Drogenmenge oder das DEV nennt.
Beispiel Saft: 1 Liter für 60 €, entspricht laut Hersteller 50 g Droge
60 € ÷ 0,05 kg = 1.200 € pro kg Droge
Beispiel Trockenkraut: 1 kg für 70 €, davon 100 % Droge
70 € ÷ 1 kg = 70 € pro kg Droge
Und wenn die Angabe fehlt?
Dann ist genau das Dein Ergebnis. Ein Produkt, dessen Pflanzenmenge sich nicht ermitteln lässt, kann man nicht mit einem Produkt vergleichen, bei dem sie ausgewiesen ist. Das ist kein Vorwurf an den Hersteller – aber es ist eine Information über Deine Kaufentscheidung.
Was der Preis nicht verrät
Ein hoher Preis ist kein Qualitätsnachweis, ein niedriger kein Mangelnachweis. Auch der Vertriebsweg sagt nichts über den Inhalt – weder spricht ein Verkauf über Tierarztpraxen für ein Produkt noch dagegen. Aussagekräftig ist allein das Verhältnis von Preis, ausgewiesener Pflanzenmenge und nachprüfbarem Qualitätsstandard.
6. Warum kein Hersteller etwas verspricht
Beim Lesen von Produktseiten fällt auf, dass niemand konkret sagt, was ein Kräuterprodukt bewirken soll. Das hat einen rechtlichen Grund, den man kennen sollte – er gilt für alle Anbieter gleichermaßen, uns eingeschlossen.
| Tierarzneimittel | Ergänzungsfuttermittel | |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | Tierarzneimittelrecht | Futtermittelrecht, u. a. VO 767/2009 |
| Zulassung | Einzelzulassung mit Wirksamkeitsnachweis | Keine Produktzulassung; Betriebe registriert oder zugelassen |
| Aussagen zur Gesundheit | Zulässig im Rahmen der Zulassung | Grundsätzlich unzulässig |
| Was beworben werden darf | Anwendungsgebiete | Zusammensetzung, Qualität, Verarbeitung |
Was daraus folgt
Ein Ergänzungsfuttermittel darf keine gesundheitsbezogenen Aussagen tragen. Wer trotzdem welche liest, sollte skeptisch werden – nicht, weil das Produkt schlecht wäre, sondern weil der Anbieter die Regeln nicht einhält.
Für Dich als Käuferin oder Käufer bedeutet das: Die einzigen belastbaren Unterscheidungsmerkmale zwischen Produkten sind Zusammensetzung, Mengenangaben, Qualitätsstandard und Verarbeitung. Nach mehr darf niemand fragen, und niemand darf mehr versprechen.
7. Saft und Trockenkraut im Vergleich
| Merkmal | Flüssige Produkte | Getrocknete Kräuter |
|---|---|---|
| Wasseranteil | Hoch, meist 75 % und mehr | Restfeuchte meist unter 10–12 % |
| Haltbarmachung | Erforderlich | Durch Trocknung gegeben |
| Pflanzenmenge erkennbar | Nur mit DEV oder Drogenangabe | Direkt aus der Deklaration |
| Qualitätsstandard | Selten ausgewiesen | Ph. Eur. möglich und prüfbar |
| Lagerung | Nach dem Öffnen begrenzt, teils gekühlt | Kühl, trocken, dunkel, lange stabil |
| Dosierung | Flüssig, gut mischbar | Abwiegen oder Messlöffel |
| Transportgewicht | Hoch durch Wasseranteil | Gering |
Wo flüssige Produkte im Vorteil sind
- Bei Pferden, die trockene Kräuter zuverlässig aussortieren
- Wenn eine sehr genaue, kleine Dosierung nötig ist
- Wenn Kau- oder Schluckprobleme bestehen – hier gehört die Fütterung ohnehin in tierärztliche Begleitung
- Bei Inhaltsstoffen, die sich nur mit Alkohol oder Glycerin sinnvoll auszugsweise gewinnen lassen
Unsere Position, offen gesagt
Wir stellen getrocknete Kräuter her – unsere Präferenz ist also nicht neutral. Deshalb steht in diesem Artikel keine Behauptung darüber, was besser wirkt. Was wir vertreten, ist ein Verfahrensargument: Bei einem deklarierten Trockenkraut kannst Du nachrechnen, was Du bekommst. Bei vielen flüssigen Produkten kannst Du das nicht. Welchen Wert Du dieser Nachrechenbarkeit beimisst, entscheidest Du.
Häufig gestellte Fragen
Sind Kräutersäfte schlecht?
Nein, das wäre zu pauschal. Sie haben bauartbedingte Eigenschaften: hoher Wasseranteil, Notwendigkeit der Haltbarmachung und – bei fehlender DEV-Angabe – eingeschränkte Vergleichbarkeit. Ein Hersteller, der Drogenmenge oder DEV offenlegt und die Haltbarmachung benennt, bietet ein transparentes Produkt. Die Kritik richtet sich gegen fehlende Angaben, nicht gegen die Darreichungsform.
Muss ein Saft konserviert werden?
Er muss auf irgendeine Weise stabilisiert werden – durch Konservierungsstoffe, pH-Absenkung, Zucker, Alkohol, Erhitzung oder aseptische Abfüllung. Wasser mit organischem Material verdirbt sonst innerhalb von Tagen. Die Frage ist nicht ob, sondern wie – und ob es auf der Flasche steht.
Schaden Konservierungsstoffe meinem Pferd?
Zugelassene Konservierungsstoffe sind sicherheitsbewertet und mit Höchstgehalten versehen. Die Aussage, sie würden Leber oder Nieren belasten, ist nicht belegt; belastbare Daten speziell beim Pferd sind rar. Einzelne Tiere reagieren auf einzelne Futterbestandteile – das gilt für Konservierungsstoffe wie für Kräuter. Bei einem Pferd mit unklaren Reaktionen ist eine kurze, vollständig deklarierte Zutatenliste vor allem deshalb hilfreich, weil sie sich auswerten lässt.
Was ist das Droge-Extrakt-Verhältnis?
Es gibt an, wie viel getrocknete Pflanze in eine Einheit Extrakt eingegangen ist. 5:1 bedeutet, aus fünf Teilen Droge wurde ein Teil Extrakt – der Auszug ist konzentriert. 1:5 bedeutet das Gegenteil. Ohne diese Angabe lässt sich nicht beurteilen, wie viel Pflanze in einer Tagesdosis steckt, und ein Vergleich mit getrockneten Kräutern ist rechnerisch nicht möglich.
Wie erkenne ich, ob echte Pflanzenauszüge oder Aromen enthalten sind?
An der Einordnung in der Deklaration. Erscheinen die Kräuter unter „Sensorische Zusatzstoffe – Aromastoffe", sind sie als Aroma eingesetzt. Das ist korrekt deklariert und nicht zu beanstanden – es sagt Dir nur, in welcher Funktion die Pflanze im Produkt steht. Im Zweifel hilft die Frage nach der Grammzahl je Liter.
Was bedeutet „ADMR-konform" bei einem Kräuterprodukt?
Dass der Anteil ADMR-relevanter Kräuter am Produkt unterhalb bestimmter Prozentgrenzen liegt – üblicherweise 0,5 % je Einzelkraut und 3 % kumuliert. Die Angabe beschreibt also die Zusammensetzung, nicht die Qualität und nicht die enthaltene Menge in Gramm. Wie viel ein Pferd tatsächlich aufnimmt, hängt zusätzlich von der Tagesdosis ab. Für den Turniereinsatz liegt die Verantwortung nach Regelwerk ohnehin bei der verantwortlichen Person.
Was bedeutet Arzneibuchqualität?
Das Europäische Arzneibuch legt in Monographien fest, wie pflanzliche Drogen zu prüfen sind: botanische Identität und Pflanzenteil, Grenzwerte für Reinheit einschließlich Schwermetallen und Pestizidrückständen, Trocknungsverlust – und, wo die Monographie es vorsieht, ein Mindestgehalt bestimmter Inhaltsstoffe. Zwei Präzisierungen: Es bedeutet nicht „frei von" Rückständen, sondern innerhalb definierter Grenzwerte. Und nicht jede Monographie enthält eine Gehaltsbestimmung.
Mein Pferd frisst keine trockenen Kräuter – was tun?
Meist hilft langsames Angewöhnen: mit kleinen Mengen beginnen und über ein bis zwei Wochen steigern. Anfeuchten oder unter das gewohnte Futter mischen erhöht die Akzeptanz, ebenso geschmacksintensive Kräuter wie Fenchel oder Anis. Frisst ein Pferd dauerhaft schlecht oder verweigert plötzlich gewohntes Futter, ist das ein Fall für die Tierärztin – dahinter können Zahn- oder Magenprobleme stehen.
Wie lange sind getrocknete Kräuter haltbar?
Bei kühler, trockener, dunkler und gut verschlossener Lagerung in der Regel ein bis zwei Jahre; maßgeblich ist das Mindesthaltbarkeitsdatum auf der Packung. Ätherische Öle verflüchtigen sich mit der Zeit, weshalb angebrochene Packungen zügig aufgebraucht werden sollten. Geöffnete flüssige Produkte sind meist deutlich kürzer verwendbar.
VOTANA – 100 % getrocknete Kräuter in Arzneibuchqualität
Keine Säfte, keine Trägerstoffe, keine technologischen Zusatzstoffe. Jede Position mit Mengenangabe – damit Du die Rechnung aus diesem Artikel bei uns tatsächlich anstellen kannst.