Warum reine Kräuterprodukte dopingrelevant sind – und was die 0,5-Prozent-Regel tatsächlich aussagt
Kurz gefasst: Die ADMR-Grenzwerte für Kräuter beziehen sich auf den prozentualen Anteil im verkaufsfertigen Futtermittel – in der Regel höchstens 0,5 % je Einzelkraut und höchstens 3 % Kräuter insgesamt. Ein Produkt, das ausschließlich aus Kräutern besteht, kann diese Grenze nicht einhalten. Alle VOTANA Produkte sind daher dopingrelevant im Sinne der ADMR. Vor einem Turnierstart setzt Du Dich bitte selbst mit dem geltenden Regelwerk auseinander – über die ADMR-Suchmaschine der FN, bei internationalen Starts über die FEI.
⚠️ Das Wichtigste vorab
Alle VOTANA Produkte enthalten dopingrelevante Substanzen im Sinne der ADMR. Keines unserer Produkte ist ohne Karenzzeit turniereinsetzbar.
Die Verantwortung für die Einhaltung der ADMR liegt nach Regelwerk ausschließlich bei der verantwortlichen Person – also bei Reiterin, Reiter, Fahrer oder Longenführer, nicht beim Hersteller. Prüfe die für Deinen Start geltenden Fristen bitte selbst über die offiziellen Quellen der FN bzw. der FEI.
Was die ADMR bei Kräutern tatsächlich regelt
ADMR steht für die Anti-Doping- und Medikamentenkontrollregeln der Deutschen Reiterlichen Vereinigung (FN). Sie regeln, welche Substanzen im nationalen Turniersport zulässig sind, welche eine Karenzzeit erfordern und welche verboten sind. Kräuter sind davon ausdrücklich erfasst – auch solche, die im Stallalltag als selbstverständlich gelten.
Die Systematik in einem Satz
Für viele ADMR-relevante Kräuter gilt: Sie sind in verkaufsfertigen Futtermitteln zulässig, sofern ihr Anteil am Produkt einen bestimmten Prozentsatz nicht übersteigt – üblicherweise 0,5 % für das einzelne Kraut und 3 % für alle Kräuter zusammen. Bei Kräutern, deren Bewertung über den äquivalenten Gehalt an ätherischem Öl erfolgt, gilt die Grenze von 0,5 % häufig einzeln und kumuliert.
Entscheidend ist die Formulierung „Anteil am Produkt". Die ADMR knüpft nicht an die Menge an, die ein Pferd tatsächlich aufnimmt, sondern an die prozentuale Zusammensetzung des verkaufsfertigen Futtermittels. Das klingt nach einem technischen Detail, hat aber weitreichende Folgen – dazu gleich mehr.
Nicht alle Kräuter folgen dieser Regel
Einige Kräuter sind von der Prozentregel ausgenommen und gelten unabhängig vom Anteil als nicht ADMR-konform. Das bekannteste Beispiel ist Teufelskralle, für die eine deutlich längere Karenzzeit gilt als für die meisten übrigen Kräuter.
Wichtig bei Produkten mit Teufelskralle
Die Karenzzeiten unterscheiden sich je nach Substanz teils erheblich, und die Listen werden fortlaufend angepasst. Eine pauschale Frist gibt es nicht. Prüfe die aktuell geltende Frist für jedes Produkt einzeln über die ADMR-Suchmaschine der FN.
Die Bezugsgröße – der entscheidende und oft übersehene Punkt
Weil sich die Grenzwerte auf den Anteil am Produkt beziehen und nicht auf die aufgenommene Menge, sagt eine Prozentangabe für sich genommen nichts darüber aus, wie viel Gramm eines Krauts ein Pferd am Tag tatsächlich frisst. Das hängt vollständig davon ab, welche Tagesmenge des jeweiligen Futtermittels gefüttert wird.
Dieselbe Regel, sehr unterschiedliche Mengen
Beide Produkte wären nach der 0,5-Prozent-Regel gleichermaßen zulässig.
Dieser Punkt wird in der Fachdiskussion seit Jahren kritisiert: Ein prozentualer Grenzwert ohne Bezug zur Tagesration führt dazu, dass ein kiloweise gefüttertes Futtermittel eine vielfach höhere absolute Kräutermenge liefern kann als ein grammweise dosiertes Ergänzungsfutter – bei formal identischer Einstufung.
Was Du daraus mitnehmen kannst
Die Angabe „ADMR-konform" beschreibt die Zusammensetzung eines Produkts, nicht seine Qualität und nicht die enthaltene Kräutermenge in Gramm. Wer wissen möchte, wie viel eines Krauts tatsächlich im Trog landet, muss die Deklaration und die empfohlene Tagesdosis zusammen betrachten – die Prozentangabe allein genügt nicht.
Warum reine Kräuterprodukte nicht unter die Grenze fallen
Aus der Systematik ergibt sich eine schlichte Konsequenz, für die man nicht rechnen muss:
Zwei verschiedene Produktkategorien
| Merkmal | Kräuterhaltiges Basisfutter | Reines Kräuterprodukt |
|---|---|---|
| Beispiele | Müsli, Pellets, Mash, Leckerlis | Kräutermischungen, Einzelkräuter |
| Kräuteranteil | Nebenkomponente, meist unter 3 % | Hauptbestandteil, bis 100 % |
| Hauptbestandteil | Getreide, Faserstoffe, Melasse | Kräuter |
| Einstufung | Kann ohne Karenzzeit auskommen | Karenzzeit erforderlich |
Ein Produkt, das zu 100 % aus Kräutern besteht, kann eine Obergrenze von 3 % Kräuteranteil nicht einhalten. Das ist keine Frage der Dosierung und keine Frage der Rezeptur, sondern eine Frage der Definition.
Umgekehrt heißt das: Produkte, die als „ohne Karenzzeit" beworben werden, sind in aller Regel keine reinen Kräuterprodukte, sondern Futtermittel, in denen Kräuter eine Nebenkomponente neben Getreide, Faserstoffen oder anderen Grundstoffen sind.
Beides ist legitim – aber es sind unterschiedliche Dinge
Ein kräuterhaltiges Müsli ist kein schlechtes Produkt. Es ist nur eben ein Müsli mit Kräutern und keine Kräutermischung. Wer eine Kräutermischung sucht, sollte wissen, dass „ohne Karenzzeit" und „reines Kräuterprodukt" sich in der Praxis ausschließen.
Was das für Turnierpferde bedeutet
Unsere Produkte enthalten Kräuter, die nach ADMR als dopingrelevant eingestuft sind. Sie sind damit nicht ohne Weiteres turniereinsetzbar. Welche Frist im Einzelfall gilt, hängt von den enthaltenen Substanzen ab und ist dem jeweils aktuellen Regelwerk zu entnehmen.
Bitte setz Dich vor dem Start selbst mit dem Regelwerk auseinander
Zu beachten ist dabei:
- Die von der FN veröffentlichten Karenzzeiten sind Empfehlungen mit Sicherheitsaufschlag, keine Garantie für ein negatives Kontrollergebnis.
- Die Fristen unterscheiden sich je nach Substanz erheblich – eine pauschale Angabe für Kräuterprodukte gibt es nicht.
- Für internationale Starts gilt das FEI-Regelwerk, das eigenen Systematiken folgt und die nationale 3-Prozent-Regel für Kräuter nicht kennt. Eine nach ADMR getroffene Einschätzung lässt sich nicht auf FEI-Turniere übertragen.
- Individuelle Faktoren wie Stoffwechsel, Fütterungsmenge und Anwendungsdauer können die Nachweiszeit beeinflussen.
- Die Substanzlisten werden laufend aktualisiert – prüfe zeitnah vor dem Start, nicht einmalig beim Kauf.
Die maßgeblichen Informationen findest Du in der ADMR-Suchmaschine der FN sowie in der Equine Prohibited Substances Database der FEI. Beide sind öffentlich zugänglich.
Für wen unsere Produkte in Frage kommen
Gut geeignet
- Ja: Freizeitpferde ohne Turnierambitionen
- Ja: Pferde in der Turnierpause oder Aufbauphase
- Ja: Senioren- und Rentnerpferde
- Ja: Turnierpferde, sofern die geltende Karenzzeit sicher eingehalten werden kann
Nicht geeignet
- Nein: Unmittelbar vor und während Turnieren
- Nein: Wenn die Karenzzeit nicht zuverlässig eingehalten werden kann
- Achtung: Bei internationalen Starts ohne vorherige Prüfung des FEI-Regelwerks
Offen gesagt: Wenn Dein Turnierkalender keine Karenzzeit zulässt, sind unsere Produkte nicht die passende Wahl. Dann kommen kräuterhaltige Basisfutter in Betracht – mit dem entsprechend geringeren Kräuteranteil.
Unsere Entscheidung – und ihre Grenzen
Wir stellen reine Kräuterprodukte her. Alle Einzelkräuter unserer Mischungen entsprechen der Arzneibuchqualität nach Ph. Eur., die Mengenanteile sind auf jeder Packung deklariert. Synthetische Zusätze verwenden wir nicht.
Warum wir die Dopingrelevanz offen benennen
Um ohne Karenzzeit auszukommen, müssten wir den Kräuteranteil unserer Produkte auf wenige Prozent absenken und den Rest mit Trägerstoffen auffüllen. Das wäre dann ein anderes Produkt. Wir haben uns für die Kräutermischung entschieden und weisen die Dopingrelevanz dafür klar aus – auf der Packung, auf jeder Produktseite und hier.
Was wir nicht behaupten
Wir machen an dieser Stelle bewusst keine Aussage darüber, ab welcher Menge Kräuter „etwas bringen". Solche Schwellenwerte sind wissenschaftlich nicht belastbar zu benennen, und Aussagen dieser Art wären futtermittelrechtlich auch nicht zulässig.
Was wir sagen können, ist Folgendes: Unsere Produkte enthalten Kräuter als Hauptbestandteil, in deklarierten Anteilen, in Arzneibuchqualität. Welche Schlüsse Du daraus ziehst, überlassen wir Dir.
Und was wir offen einräumen
Die Dopingrelevanz unserer Produkte ist ein echter Nachteil für Reiterinnen und Reiter mit dichtem Turnierkalender. Wir halten es für redlicher, das zu benennen, als es im Kleingedruckten unterzubringen. Wenn Dir Turniertauglichkeit ohne Planungsaufwand wichtiger ist als ein hoher Kräuteranteil, ist ein anderes Produkt für Dich die bessere Wahl – und das ist völlig in Ordnung.
Häufig gestellte Fragen
Sind VOTANA Produkte ADMR-konform?
Nein. Alle VOTANA Produkte enthalten Kräuter, die nach ADMR als dopingrelevant eingestuft sind, und sind nicht ohne Karenzzeit turniereinsetzbar. Ein Produkt ohne Karenzzeit führen wir nicht.
Warum haben alle VOTANA Produkte eine Karenzzeit?
Weil unsere Produkte reine Kräuterprodukte sind. Die ADMR erlaubt in verkaufsfertigen Futtermitteln in der Regel höchstens 0,5 % je Einzelkraut und 3 % Kräuter insgesamt. Ein Produkt, das ausschließlich aus Kräutern besteht, kann diese Grenze definitionsgemäß nicht einhalten – unabhängig von der Rezeptur.
Bedeutet „ADMR-konform ohne Karenzzeit", dass wenig Kräuter enthalten sind?
Nicht zwangsläufig. Die Grenzwerte beziehen sich auf den prozentualen Anteil am Produkt, nicht auf die aufgenommene Menge. Bei einem Kraftfutter mit 3 kg Tagesration entsprechen 0,5 % immerhin 15 g eines Krauts; bei einem Ergänzungsfutter mit 50 g Tagesgabe sind es 0,25 g. Beide sind formal gleich eingestuft. Wer die tatsächliche Menge wissen möchte, muss Deklaration und Tagesdosis zusammen betrachten.
Kann ich VOTANA Produkte bei meinem Turnierpferd füttern?
Ja, sofern Du die geltende Karenzzeit sicher einhalten kannst. Welche Frist das ist, entnimmst Du bitte selbst der ADMR-Suchmaschine der FN – bei internationalen Starts zusätzlich der FEI-Datenbank. Die Verantwortung liegt nach Regelwerk ausschließlich bei der verantwortlichen Person.
Warum nennt Ihr keine konkrete Karenzzeit?
Weil eine pauschale Angabe dem Regelwerk nicht gerecht wird. Die Fristen unterscheiden sich je nach Substanz erheblich, die Listen werden laufend angepasst, und die von der FN veröffentlichten Karenzzeiten sind Empfehlungen mit Sicherheitsaufschlag – keine Garantie für ein negatives Kontrollergebnis. Eine Zahl auf einer Blogseite könnte veraltet sein, wenn Du sie liest. Maßgeblich ist die aktuelle Auskunft der FN bzw. FEI zum Zeitpunkt Deines Starts.
Gilt die ADMR auch bei internationalen Turnieren?
Nein. International gilt das Regelwerk der FEI, das eigenen Systematiken folgt und die nationale 3-Prozent-Regel für Kräuter nicht kennt. Eine nach ADMR getroffene Einschätzung lässt sich nicht auf FEI-Turniere übertragen. Für internationale Starts ist die Equine Prohibited Substances Database der FEI maßgeblich.
Welche Kräuter sind ADMR-relevant?
Deutlich mehr, als die meisten vermuten – darunter auch im Stallalltag verbreitete Kräuter wie Fenchel, Kamille, Spitzwegerich, Rosmarin oder Brennnessel. Eine verlässliche Einzelfallprüfung ermöglicht die ADMR-Suchmaschine der FN, in der mehrere hundert Substanzen hinterlegt sind. Verlass Dich nicht auf allgemeine Listen aus dem Internet – auch nicht auf diese.
Muss ein Hersteller die Karenzzeit angeben?
Nein. Eine Pflicht zur Angabe von Karenzzeiten oder zum Hinweis auf ADMR-Konformität besteht für Futtermittelhersteller nicht. Verantwortlich für die Einhaltung der ADMR ist allein die verantwortliche Person im Sinne des Regelwerks. Wir weisen die Dopingrelevanz unserer Produkte freiwillig aus.
VOTANA Kräuter in Arzneibuchqualität
Reine Kräutermischungen mit deklarierten Mengenanteilen – alle Einzelkräuter nach Ph. Eur., ohne synthetische Zusätze.
Für das gesamte Sortiment gilt: Alle VOTANA Produkte enthalten dopingrelevante Substanzen im Sinne der ADMR und sind nicht ohne Karenzzeit turniereinsetzbar. Vor einem Turnierstart setzt Du Dich bitte selbst mit dem geltenden Regelwerk der FN bzw. FEI auseinander.